FÜR ARBEITGEBER & RECRUITING

Fachkräfte ins Unternehmen – ohne Reibungsverlust.

Die Beschäftigung internationaler Mitarbeiter bedeutet erheblichen administrativen Aufwand: BA-Formulare, Anerkennungsverfahren, Visaprozesse, Fristen. Ich übernehme die Koordination – Ihr Personalteam behält den Kopf frei.

Arbeitgeberanfrage stellen
Internationale Fachkräfte beim Onboarding in einem deutschen Unternehmen
01
Einwanderung
Arbeitgeberunterlagen & BA-Formulare
Koordination der Anerkennung
Visa- & Einreiseprozess
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Kommunikation mit allen Stellen
02
Recruiting
Kandidatensuche & Vorauswahl
Bewerberkommunikation & Interviews
Dokumentenbeschaffung
Koordination des Einreiseprozesses
Konditionen individuell nach Auftrag
03
Integration
Behördengänge & Anmeldungen
Organisatorisches Onboarding
Begleitung nach der Einreise
Ein fester Ansprechpartner
für Mitarbeiter und HR
§ 81a AUFENTHG

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren.

Arbeitgeber können das Verfahren mit Vollmacht der Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde selbst anstoßen – mit gesetzlich verkürzten Fristen für die beteiligten Stellen. Genau diese Anträge habe ich jahrelang auf Behördenseite bearbeitet. Ich bereite das Verfahren sorgfältig vor, damit vermeidbare formale Fehler gar nicht erst entstehen.

Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde
Beschleunigtes Anerkennungsverfahren – Entscheidung i. d. R. binnen 2 Monaten
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit in verkürzter Frist
Visumtermin bei der Auslandsvertretung innerhalb von 3 Wochen
KOOPERATIONEN

Wir arbeiten zusammen mit

B&G Projects Recruiting
Gemeinsam mit unseren Partnern decken wir Recruiting und Fachkräftegewinnung durchgehend ab – von der Kandidatensuche bis zum ersten Arbeitstag in Deutschland.
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HINWEIS  AK Migration & Integration Services ist ein unabhängiges Einzelunternehmen – keine Behörde, Auslandsvertretung oder staatliche Stelle. Über Visa, Aufenthaltstitel, Anerkennungen und Einbürgerungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen; Entscheidungen und Bearbeitungszeiten können nicht garantiert werden. Es wird keine Rechtsberatung im Sinne des RDG erbracht.
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